Gewerbekunden, umgangssprachlich B2B-Kunden, sind Personen, die im Auftrag und auf Rechnung einer gewerblichen oder vergleichbaren Einrichtung handeln. Vergleichbare Einrichtungen sind Selbstständige, Freiberufler, Landwirte aber auch Vereine, Ärzte, Anwälte sowie Institute, staatliche und kommunale Einrichtungen wie bspw. Ämter, Behörden, Schulen und Kindergärten.
Privatkunden, umgangssprachlich B2C-Kunden, sind Personen, die für sich oder ihre außerberufliche Umgebung Ware bestellen. Das können die Schutzpfosten an der Grundstücksgrenze sein, die Parkplatzsperre oder die passenden Produkte zur Absicherung der eigenen Baustelle.
Gewerbekunden, umgangssprachlich B2B-Kunden, sind Personen, die im Auftrag und auf Rechnung einer gewerblichen oder vergleichbaren Einrichtung handeln. Vergleichbare Einrichtungen sind Selbstständige, Freiberufler, Landwirte aber auch Vereine, Ärzte, Anwälte sowie Institute, staatliche und kommunale Einrichtungen wie bspw. Ämter, Behörden, Schulen und Kindergärten.
Privatkunden, umgangssprachlich B2C-Kunden, sind Personen, die für sich oder ihre außerberufliche Umgebung Ware bestellen. Das können die Schutzpfosten an der Grundstücksgrenze sein, die Parkplatzsperre oder die passenden Produkte zur Absicherung der eigenen Baustelle.
Frei Haus ab 180 €
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Für unsere Geschäftskunden
Wir sind bis einschließlich Dienstag, den 23.12., für Sie erreichbar. Ihre Onlineshop-Bestellungen, die uns nach dem 23.12. um 15 Uhr erreichen, werden ab dem 05. Januar versendet.
Das Verkehrszeichen Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts VZ 283-20 dient zum Einrichten einer Parkverbots-Zone. Mit dem weißen Pfeil auf dem Vorschriftszeichen weisen Sie deutlich auf das Ende der Halteverbotszone hin. Das Halteverbotsschild hat einen roten Rand und zwei sich kreuzende Diagonallinien vor blauem Hintergrund.
Retroreflektierend - perfekt für den Außenbereich!
Das Verkehrsschild hat die bekannte Zeichnung mit den roten gekreuzten Balken und einem Pfeil der nach rechts zeigt. Dabei steht der Pfeil nach rechts (von der Fahrbahn wegzeigend zum Fußweg) für das Ende des Halteverbots.