Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger VZ 259 wird als Verbotszeichen verwendet. Mit dem Vorschriftzeichen weisen Sie deutlich darauf hin, dass in dem gekennzeichneten Bereich keine Fußgänger erlaubt sind. Das runde Vorschriftzeichen hat einen roten Ring auf weißem Hintergrund mit einem schwarzen Personen-Symbol.
- TMS Markenqualität
- Mit Reflexionsklasse RA2
- Für den professionellen Einsatz
Retroreflektierend gemäß RA2 - perfekt für den Außenbereich!
Das Schild Verbot für Fußgänger (VZ 259) wird als Verbotszeichen verwendet. Mit dem Vorschriftzeichen weisen Sie deutlich darauf hin, dass in dem gekennzeichneten Bereich keine Fußgänger erlaubt sind. Das runde Vorschriftszeichen hat einen roten Ring auf weißem Hintergrund mit einem schwarzen Personen-Symbol.
- Vorschriftzeichen VZ 259 (Verbot für Fußgänger)
- Farbe: schwarz, weiß, rot
- Maße: Ø 60 cm | Materialstärke: 2 mm
- Material: Aluminium
- Für mehr Sicherheit in Verkehrsbereichen
- Witterungsbeständig und robust
- Mit RAL-Gütesiegel in der genormten Farbe RAL 3020 Verkehrsrot
- Retroreflektierend mit Reflexionsklasse RA2
- Gemäß DIN 67520
- Mit RAL-Gütezeichen
- Optimal für den Einsatz im Geltungsbereich der StVO
- In Flachform für die Befestigung mit Klemmschellen
- Kontraststark für gute Sichtbarkeit
- Für den Einsatz im Innen- und Außenbereich
Farbe | rot, weiß, schwarz |
---|---|
Stärke | 2,00 mm |
Höhe | 60 cm |
Breite/Tiefe | 60 cm |
Gewicht | 1,68 kg |
Besondere Eigenschaft 1 | für StVO-Bereich und Betriebsgelände |
Besondere Eigenschaft 2 | in Flachform für die Befestigung mit Rohrschellen oder Schilderklemmen |
Material | Aluminium |
Materialbeschreibung | Aluminium |
Norm | StVO, DIN 67520, RAL 3020, Reflexionsklasse RA2, RAL-Gütezeichen, DIN EN 12899-1, TLP VZ, DIN 6171 |
Lieferumfang | 1 x Vorschriftzeichen VZ 259, Verbot für Fußgänger, retroreflektierend RA2, Ø 600mm |
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.















































