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DIN 67510

Die DIN 67510 legt die Kennzeichnung und Markierung von Rettungs- und Verkehrswegen, Gefahrenstellen, sowie sicherheits- und brandschutztechnischen Einrichtungen durch langnachleuchtende Produkte in einem Sicherheitsleitsystem fest.

Damit Sicherheitskennzeichnungen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung oder bei Sichtbehinderung (z. B. durch Verrauchung) gut erkennbar sind und nicht ihren Sicherheitsaspekt verlieren, sollten diese phosphoreszierend bzw. nachleuchtend sein. Die Leuchtmittel werden mit natürlichem oder künstlichem Licht aufgeladen und geben dieses bei Dunkelheit wieder ab. Sie sorgen dafür, dass u. a. Fluchtwege, Notausgänge und Gefahrenstellen gut sichtbar sind. Die langnachleuchtenden Produkte sind energiesparend und auch dann noch wirksam, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt.

Folgende Mindestanforderungen an die Leuchtdichte und -dauer müssen erfüllt sein:

  • Leuchtdichte nach 10 min.: 20 mcd/m²
  • Leuchtdichte nach 60 min.: 3 mcd/m²
  • Abkling-/Leuchtdauer: ca. 6 Std (340 Minuten)

Zum Ratgeber: Nachleuchtende Produkte – wozu eigentlich?

fluoreszierende Wirkung bei Schildern
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