Was bedeutet Warnmarkierung nach ASR?
ASR ist die Abkürzung für die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Die besondere ASR A1.3 befasst sich mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Und in dieser ASR wiederum gibt es den Punkt 5.2: Sicherheitsmarkierungen für Hindernisse und Gefahrstellen.
Warnmarkierung nach ASR A1.3: schwarz/gelb oder rot/weiß
Gelb / schwarz: Wird vorzugsweise für zeitlich unbegrenzte / stationäre Hindernisse und Gefahrstellen verwendet, wie z. B.:
- Poller
- Regale
- Engstellen
- Hallenwände
Eine lang nachleuchtende Warnmarkierung erhöht die Sichtbarkeit des Hindernisses bei Ausfall der Beleuchtung.
Rot / weiß: Wird vorzugsweise für zeitlich begrenzte / mobile Hindernisse und Gefahrstellen verwendet, wie z. B.:
- Baustellenabsicherung
- Warnbake
- Klapppfosten
- Flatterband
In beiden Fällen sollen die Streifen mit einem 45 Grad Neigungswinkel angeordnet sein. Beide Farbflächen sollen sich abwechseln und dabei gleich groß sein. Die Größe der Warnmarkierungsfläche ist nicht exakt definiert. Sie soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen.
Warnmarkierungsbänder nach ASR
