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Das Verkehrszeichen VZ 239 'Fußgängerweg' schreibt vor: Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege nutzen. Allen anderen Verkehrsarten ist es untersagt, sich auf diesen Wegen aufzuhalten. Das blaue, Ø 60 cm große Aluminium-Schild mit weißem Sinnbild ist gemäß RA1 retroreflektierend und zeigt eine weibliche Person mit einem Kind an der Hand.
- TMS Markenqualität
- Mit Reflexionsklasse RA1
- Für den professionellen Einsatz
Vorschriftzeichen VZ 239, Fußgängerweg, STVO-Kategorie: Vorschriftzeichen, Verkehrszeichennummer (amtlicher Katalog): 239, offizielle Verkehrszeichenbezeichnung: Fußgängerweg, Reflexionsklasse: RA1, StVO-Schildgröße: 2, Schildform: Kreis, Abmaße: 600 mm hoch x 600 mm breit, offizieller Einsatzbereich (nur bei Schildern): StVO.
| Farbe | blau, weiß |
|---|---|
| Stärke | 2,00 mm |
| Höhe | 60 cm |
| Breite/Tiefe | 60 cm |
| Gewicht | 1,7 kg |
| Besondere Eigenschaft 1 | für StVO-Bereich und Betriebsgelände |
| Besondere Eigenschaft 2 | in Flachform für die Befestigung mit Rohrschellen und Schilderklemmen |
| Material | Aluminium |
| Materialbeschreibung | Aluminium |
| Norm | DIN 6171, DIN 67520, DIN EN 12899-1, RAL 5005, RAL-Gütezeichen, Reflexionsklasse RA1, StVO, TLP VZ |
| Lieferumfang | 1 x Vorschriftzeichen VZ 239 Fußgängerweg, RA1, Ø 60 cm |
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