Parkplatzmarkierungen
Parkplatzmarkierungen sind Markierungslinien, die den Bereich kennzeichnen, in dem ein Fahrzeug auf einer Parkfläche abgestellt werden soll. Im öffentlichen Verkehrsraum handelt es sich bei einer Parkplatzmarkierung um ein Verkehrszeichen gem. § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Entsprechend ist dort ein Einhalten der Parkplatzlinien beim Abstellen des Fahrzeuges zum Zwecke des Parkens bindend. Auch auf Privatgrundstücken, etwa einem Firmengelände mit Kundenverkehr, bietet es sich aber an, Parkplatzlinien aufzubringen, um ein platzsparendes und geordnetes Parken zu fördern.
Beschaffenheit der Markierungslinien
Die Parkplatzmarkierung, so es sich um eine dauerhafte Einrichtung handelt, muss gem. § 39 Abs. 4 StVO in weißer Farbe aufgetragen werden. Temporäre Parkplatzlinien dagegen müssen gelb sein. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist für Privatpersonen und Firmen auf ihrem Gelände nicht notwendig. Es kann für Verantwortliche privater Stellflächen aber sinnvoll sein, die für den Verkehrsteilnehmer gewohnten Farben zu verwenden. Für die Auswahl des verwendeten Materials der Parkplatzmarkierungen sind Parameter wie Beschaffenheit des Untergrunds und gewünschte Dauerhaftigkeit ausschlaggebend. Überwiegend werden Markierungsfarben für die Parklinien verwendet. Diese sind vergleichsweise kostengünstig, abriebfest und witterungsbeständig. Es können hier auch reflektierende Bestandteile beigemischt sein. Alternativ können Markierungsbänder genutzt werden, die sich nötigenfalls rückstandsfrei wieder entfernen lassen. Zudem gibt es weitere Lösungen, wie Parkplatzbegrenzer aus Kunststoff oder auch aufwändigere Varianten, wie etwa Sperrpfosten mit oder ohne Absperrketten. Letztere eignen sich insbesondere für variable und kurzfristige Parkmarkierungen. Ein zusätzlicher Nutzen baulicher Absperrungen in Form von Absperrpfosten und -ketten kann darin bestehen, eine Parkfläche zum nicht-öffentlichen Verkehrsraum zu machen, da ein tatsächlich ungehindertes Befahren der Fläche hierdurch verhindert werden kann.
Die Anordnung der Parkflächen
Sobald mehr als ein Parkplatz zur Verfügung steht, stellt sich die Frage der Anordnung der Stellplätze. Oftmals besteht dabei durch die örtlichen Gegebenheiten nicht viel Spielraum. Denkbar sind bei schmalen Flächen Längsparklücken hintereinander oder eine gerade Anordnung nebeneinander. Bedacht werden muss hierbei, dass ausreichend Platz zum Rangieren eingeplant wird. Dies kann beispielsweise durch eine schräge Anordnung erleichtert werden. Die Größe von Parkplätzen ist zumeist in kommunalen Verordnungen geregelt. Die Mindestbreite beträgt oftmals 2,30 Meter, die Mindestlänge 5 Meter. Bei mehreren Längsparkstreifen hintereinander ist aber ggf. zusätzlicher Platz notwendig, um das Ein- und Ausparken zu ermöglichen. Die Einhaltung örtlicher Vorschriften ist empfehlenswert, damit Parkplätze auch baurechtlich als Stellplätze anerkannt werden. Für Firmen, die Kundenparkplätze vorhalten, kann es zudem ein Attraktivitätsmerkmal sein, ausreichend große Parkflächen anzubieten.