ASR A1.3
Die ASR A1.3 beinhaltet die neuen technischen Regeln für Arbeitsstätten mit ihrer Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung. Die mit ASR A1.3 erlassenen Vorschriften unterstehen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als dem Spitzenverband der 6 gewerblichen Berufsgenossenschaften und der 27 Unfallklassen.
Die vielseitigen Arbeitsabläufe in Produktionsbetrieben, oder auch außerhalb davon, bringen es manchmal durch unvorhergesehene, nicht im Voraus zu planende Ereignisse und Zwischenfälle mit sich, dass plötzlich zeitlich befristete Gefahrenstellen entstehen. Um die sich in unmittelbarer Umgebung befindlichen Personen vor solchen Gefahrenstellen zu warnen, verwendet man Warnaufsteller. Diese in der Regel gelben, zusammenklappbaren Warnzeichen sind mit Standardtexten und grafischen Symbolen mit international festgelegter Bedeutung, so genannten Piktogrammen, 2-seitg beschriftet. Der im privaten Bereich wohl bekannteste Anwendungsfall für einen Warnaufsteller ist das Warndreieck, das jeder Autofahrer in seinem Kraftfahrzeug mitführen muss.
Als Standardbeispiele seien an dieser Stelle genannt:
Als eine weitere Möglichkeit zur Warnung vor der vorübergehenden Gefahrensituation ist auch das Absperrband, oft in Kombination mit anderen Absperrvorrichtungen, gut geeignet. Das Absperrband ist in den Farben gelb-schwarz oder rot-weiß, sowie in klebender oder nicht klebender Form im Handel zu beziehen.