Halteverbotsschild
Halteverbot nach StVo
Das Haltverbot ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) fest verankert und verbietet das Abstellen von Kraftfahrzeugen an gekennzeichneten Stellen auf öffentlichem Grund.
Die grundlegenden Vorschriften sind im § 12 StVO beschrieben. Das „Haltverbot“ wird umgangssprachlich als „absolutes Haltverbot" bezeichnet.
Selbst gemachte Halteverbotszonen
Bei Umzügen wird auf Privatinitiative häufig ein Bereich auf öffentlichem Grund abgesperrt. Dieses geschieht in der Regel einfach nur mit einem Absperrband, dass zwischen zwei Gegenständen gespannt ist und einem selbst geschriebenen Schild, dass das Halten verboten ist. Auf diese Art und Weise wird versucht, eine selbst gewählte Halteverbotszone zu definieren. So ein Vorgehen hat keinerlei Rechtsgrundlage. Kraftfahrzeuge dürfen an derart ausgezeichneten Stellen durchaus Parken, aber der Verantwortliche ist in voller Haftung, wenn durch die Absperrung ein Unfall verursacht wird.

Halteverbotsschilder und Vorschriften
Das Haltverbotsschild sagt wie der Namen vermuten lässt aus, dass am Schild nicht gehalten, geschweige denn geparkt werden darf. Eine Ausnahme bildet verkehrsbedingtes Halten.
An einem Parkverbotsschild darf bis zu drei Minuten gehalten werden, beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen gegebenenfalls etwas länger. Auch Privatpersonen dürfen ein Haltverbotszonenschild aufstellen lassen. Somit ist eine rechtskonforme Möglichkeit gegeben, eine Halteverbotszone einzurichten. Diese gilt zeitlich befristet und oftmals im Zusammenhang mit einem Umzug und werden nicht im Boden verankert. Meist organisiert die Spedition das Haltverbotszonenschild. Wenn in dem abzusperrenden Bereich absolutes Haltverbot besteht, ist eine Sondergenehmigung nötig, bei Parkverbot nicht.
Haltverbotszonen-Sets enthalten außer die Schilder, auch aus Gestänge und Aufstellvorrichtung. Es gibt verschiedene Ausführungen und Bezugsquellen. Insofern ist von jeglichem improvisierten Vorgehen unter Nutzung von Absperrband und individuellem Zubehör, dringend abzuraten.
Eine große Auswahl an Halteverbotsschilder und Baustellenschilder finden Sie hier:





























