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GGVS

Die Gefahrgutverordnung Straße definiert die Bestimmungen zum Transport von Gefahrgut mit einem Straßenfahrzeug in Deutschland. Diese gelten sowohl innerstaatlich und -gemeinschaftlich als auch grenzüberschreitend. Sie dient der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Umwelt. Als GGVS beinhaltet sie die spezifischen Vorschriften was als gefährlicher Stoff oder Gegenstand gilt und mit welchen Beförderungsmitteln diese auf welche Art und Weise transportiert werden dürfen. Außerdem sind die Verantwortlichkeiten vor, zwischen und nach den verschiedenen Transportschritten eindeutig festgelegt. Die Regelung wurde 2009 durch die GGVSEB - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - abgelöst.

Unfälle, bei denen Gefahrguttransporte involviert sind, sollen durch mindestens eine GGVS-zugelassene Warnblinkleuchte markiert werden. Fahrzeuge ab 2,8 t Gewicht müssen diese Rundumleuchte vorschriftsmäßig bereithalten. Das Pannenlicht zeichnet sich durch bruchsicheren Kunststoff, einfache Bedienung und hohe Standfestigkeit aus. Die genormte Warnblinkleuchte ist mit den Maßen 22 x 8,5 x 5,5 cm erhältlich.


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