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DIN EN 12195-2

Mit der Norm zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen werden die Anforderungen an Zurrgurte aus Chemiefasern definiert.

Laut offizieller Definition handelt es sich bei einem Zurrgurt um eine Vorrichtung zur Ladungssicherung, die aus einem textilen Gurtband mit einer Ratsche oder einer Gurtbandklemme besteht.

In der Anwendung unterscheidet man grundsätzlich zwei Zurrgurtsysteme:

  • Der einteilige Zurrgurt besteht aus einem langen Gurtband und einer Ratsche oder Gurtbandklemme. Diese Gurtart wird häufig zum Bündeln oder Umreifen von Ladungsteilen genutzt.
  • Der zweiteilige Zurrgurt besteht aus einem langen Gurtband mit Haken (Losende) und einem kurzen Gurtband, an dem die Ratsche und ein Haken befestigt sind (Festende). Diese Gurtart wird in der Regel beim Niederzurren in der Überspannung eingesetzt, kann aber auch beim Direktzurren im geraden Zug genutzt werden und ist so das Sicherungsmittel, dass überwiegend zur Anwendung kommt.
ladungssicherungseinrichtungen

Die DIN EN 12195-2 verpflichtet den Hersteller von Zurrgurten, die einsatzfähigen Zurrmittel dauerhaft zu kennzeichnen. Zurrgurte, bei denen das Kennzeichnungsetikett fehlt, dürfen nicht mehr verwendet werden.

Folgende Angaben sind hierbei notwendig:

  • Zurrkraft LC (Lashing Capacity = Kraft des Zurrmittels)
  • Normale Handkraft SHF (Standard Hand Force = Kraft des Anwenders)
  • Normale Spannkraft STF (Standard Tension Force = Kraft der Ratsche)

Weiterhin sind folgende Angaben auf dem Kennzeichnungsetikett erforderlich:

  • Hersteller
  • Rückverfolgbarkeitscode des Herstellers
  • Fertigungsdatum: Monat / Jahr
  • Werkstoffkurzzeichen
  • Zurrgurtlänge in Meter
  • Dehnung bei zulässiger Höchstzugkraft im Spannmittel (in %)
  • Hinweis: ‚Nicht heben, nur zurren!‘
Ladungssicherungseinrichtungen - DIN EN 12195-2
Ladungssicherungseinrichtungen - DIN EN 12195-2
Ladungssicherungseinrichtungen - DIN EN 12195-2

Wichtiges Zubehör zur Ladungssicherung:

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