BGV A8
Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A8 definierte die eindeutige Regelung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Besteht also trotz aller möglicher getroffener Schutzmaßnahmen eine Gefahr für den Mitarbeiter, erfolgte eine Kennzeichnung entsprechend der BGV A8. In der Unfallvorschrift wurden sowohl die allgemeingültigen als auch die spezifischen Bestimmungen der unterschiedlichen Zeichen erläutert. Dazu gehörten die Einsatzbedingungen sowie die korrekte Kennzeichenauswahl nach Größe, Form, Farbe, Schrift und Symbol. Im Zuge der Umstellung auf international gültige Zeichen ist die aktuelle Fassung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in der ASR A1.3 zu finden.
Das Absperrband nach ASR A1.3 ist zweifarbig. Dabei sind die beiden Farben nach ihrem Einsatzgebiet definiert. Ein rot-weiß gestreiftes Flatterband findet seine Anwendung bei beweglichen Hürden. Während ein schwarz-gelb gestreiftes Absperrband für unbewegliche Hindernisse genutzt wird. Das verwendete Material muss außerordentliche Reißfestigkeit aufweisen. Die genormten Trassierbänder sind mit 500 m Länge und 80 mm Breite erhältlich.
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