Baustellenschild
Die Aufstellung eines Baustellenschildes ist in der Bauordnung (BauO) vorgeschrieben. Somit ist dieses ein Bestandteil des öffentlichen Baurechts.
Das Baurecht obliegt laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Bundesländern. Die notwendige Aufstellung eines Baustellenschildes bei einem Bauvorhaben gilt jedoch bundesweit. Dennoch gibt es Besonderheiten, so dass es unerlässlich ist, die jeweilige Landesbauordnung (LBO) zu berücksichtigen.
Was ist ein Baustellenschild?
Es gibt klare formale Vorgaben: Ein Vordruck im Format "A4" muss verwendet werden. Auf dem Formular für Bauvorhaben, die genehmigungspflichtig sind, ist ein großer roter Punkt gedruckt.
Auf dem Formular für Bauvorhaben, die nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig sind, befindet sich ein grüner Punkt.
Angezeigt werden muss jedes Bauvorhaben in Deutschland. Somit ist das Baustellenschild für alle Bauvorhaben obligatorisch.
Inhaltlich muss auf dem Schild der Bauleiter, der Unternehmer für den Rohbau sowie der Entwurfsverfasser ersichtlich sein. Einige Landesbauordnungen erlauben Interpretations-Spielraum. So heißt es in Baden-Württemberg, dass ein Unternehmer nicht erforderlich ist, wenn genug Fachkräfte mit der entsprechenden Sachkunde am Bau beteiligt sind.
Das Bauamt händigt das Schild zusammen mit der Genehmigung der Bauherren aus. Während der gesamten Dauer des Bauvorhabens muss das Schild an einer gut sichtbaren Stelle, zum Beispiel hinter einem Glasfenster in Sichthöhe, befestigt sein.
Besonderheiten und Abgrenzung zu anderen Schildern
Im Bundesland Hessen wird das Baustellenschild „Bauschild“ genannt. In anderen Bundesländern ist dies keine offizielle Bezeichnung.
Oft wird der Begriff inflationär gebraucht und mit privaten Bau- oder Reklameschildern verwechselt. Diese sind in der Regel großformatig und an einem Holzgestell befestigt, sind sowohl Information als auch Werbemittel. Die Bezeichnung dieser Schilder als „Baustellenschild“ ist irreführend und falsch.

