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ADR

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (französisch: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) definiert die Vorschriften bezüglich des Transportes von Gefahrgut in den EU-Ländern. Es klassifiziert Stoffe nach ihrem jeweiligen Gefahrenpotenzial und schreibt entsprechende Verpackung, Sicherung sowie Kennzeichnung vor. Weiterhin regelt und überwacht das ADR den Bau sowie die Einhaltung der Prüfvorschriften von Tanks und sonstigen Behältern und Fahrzeugen, die für den Transfer genutzt werden.
Wie bei der Gefahrgutverordnung Straße ist die Markierung von Unfallstellen vorgeschrieben. Somit muss der Gefahrgutführer jederzeit mindestens eine Warnblinkleuchte bereitstellen. Die genormte Rundumleuchte mit den Maßen 22 x 8,5 x 5,5 cm gehört zur Standardausrüstung eines Gefahrgutfahrzeuges.

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