Absperrgeländer
Geländer, Absperrgeländer oder Sicherungsgeländer dienen der Sicherung von Gefahrenzonen oder der Personenführung. Man kann zwischen dauerhaften und temporären Absperrungen unterscheiden.
Als dauerhafte Sicherungsmaßnahme findet man Geländer unter anderem an Gebäuden. Sie werden an Treppen, Balkonen, Brücken oder Gebäudedächern angebracht, also überall, wo eine Absturzsicherung nötig ist. An Aussichtsplattformen im Gebirge werden ebenfalls Geländer eingesetzt. Eine weitere Verwendung finden Geländer an technischen Anlagen wie Hebebühnen, Kränen, Aufzügen oder Rolltreppen. Auch hier dienen sie als Absturzsicherung.
Temporäre Absperrungen werden z.B. an Baustellen, Gleisen, bei Veranstaltungen oder als Abgrenzung an einem Unfallort eingesetzt. Sie sollen verhindern, dass Personen sich in Gefahrenbereiche begeben oder Arbeiten behindern. Außerdem können sie genutzt werden um Menschenströme zu kanalisieren. Das ist oft bei Veranstaltungen der Fall.
Einsatzgebiete für Absperrgeländer
Absperrgeländer können aus den verschiedensten Materialien hergestellt werden. Dauerhafte Absperrungen bestehen meist aus stabilen Baustoffen wie Holz, Beton oder Metall. Temporäre Absperrungen sind meist aus Kunststoff, damit sie leichter entfernt und transportiert werden können. Um eine gute Sichtbarkeit zu gewährleisten, sind temporäre Absperrungen oft in den Signalfarben Rot oder Gelb gekennzeichnet.
DIN-Norm für Geländer
Für öffentlich zugängliche Gebäude, wie z.B. Hotels, Schulen, Restaurants, Sport- und Freizeitstätten und öffentliche Gebäude wie Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, gilt in Deutschland die DIN-Norm 18065. Absperrgeländer müssen so gestaltet sein, dass ein Überklettern erschwert wird, zum Beispiel durch senkrecht stehende Stäbe. Außerdem ist eine Mindesthöhe von 70 cm vorgeschrieben. Diese Mindesthöhe soll unbeaufsichtigte Kleinkinder am Überklettern hindern. Ist das Bauwerk höher als zwölf Meter, ist je nach Bundesland eine Mindesthöhe der Geländer von 90-110 cm vorgeschrieben.